2021-02-17: HRA 10295 FL: Vogt Boots- und Yachtservice GmbH & Co. KG, Kappeln, Bundesstraße 3, 24376 Kappeln (Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Reparatur- und Wartungsservices für Boote, Yachten und Trailer sowie der Import von Handel mit Booten, Yachten, Yachttechniken und Bootsmotoren. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Tätigkeiten auszuführen, die zur Durchführung und Umsetzung des Unternehmensgegenstandes erforderlich sind. Das Unternehmen darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.Vogt Boots- und Yachtservice Verwaltungs GmbH, Kappeln (Amtsgericht Flensburg, HRB 14689 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft.
2021-10-07: Gemäß Ausgliederungsvertrag und Gewerberaummietvertrag vom 18.05.2021 (Notar Dr. Stefan Mundt in Flensburg, UR-Nr. 221/2021 -M-) nebst Änderungen vom 13.08.2021 und 24.09.2021 (Notar Dr. Stefan Mundt in Flensburg, UR-Nr. 389/2021 -M- und 470/2021 -M-) und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.05.2021, 13.08.2021 und 24.09.2021 ist das Einzelunternehmen Jens-Richard Vogt Boots- und Yachtservice e. K. mit Niederlassung in Kappeln (Amtsgericht Flensburg, HRA 10267 FL), mit Ausnahme der in dem Ausgliederungsvertrag und Gewerberaummietvertrag vom 18.05.2021 (Notar Dr. Stefan Mundt in Flensburg, UR-Nr. 221/2021 -M-) nebst Änderung vom 13.08.2021 (Notar Dr. Stefan Mundt in Flensburg, UR-Nr. 389/2021 -M-) genannten Grundstücke, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gesellschaft übertragen worden. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.