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Vogt Training Group GmbH

Reeve, HPS, Ihr Trainingsspezialist..., Steak&Beer, Business Negotiations, Alpha-Beta, Chemotech, Stylebox, Teletrix, Verlagsvertrag
Adresse / Anfahrt
Weingartenstraße 6
65795 Hattersheim am Main
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-05-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: HPS Deutschland GmbH.

2011-05-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Dauer der Gesellschaft und Vorgeschäfte) beschlossen. Neue Firma: Vogt Training Group GmbH. Geschäftsanschrift: Im Nassauer Hof 3, 65795 Hattersheim am Main. Neuer Gegenstand: Das Halten von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Unternehmens-Holding.

2014-03-04:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Weingartenstraße 6, 65795 Hattersheim am Main.

2020-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. ist das Halten von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Unternehmens-Holding sowie das Durchführen und Konzipieren von Kommunikations-Trainings. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2020 mit der Reeve GmbH mit dem Sitz in Hattersheim am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91453) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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