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Voipfuture GmbH

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Wendenstraße 4
20097 Hamburg
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11 Ansprechpartner/Personen
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mind. 11 Mitarbeiter
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15x HR-Bekanntmachungen:

2009-06-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2008 mit Änderung vom 30.01.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1.2 (Sitz) und 3. (Stammkapital) und mit ihr die Erhöung des Stammkapitals um EUR 25.850,00 auf EUR 78.549,00 sowie die Sitzverlegung von München (bisher München HRB 176852) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Wendenstr. 379, 20357 Hamburg. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich VoIP-Qualitätsanalyse in Netzwerken, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 78.549,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bastian, Jan, Berlin, *13.02.1968; Losse, Ralf, München, *08.05.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-06-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2008 mit Änderung vom 30.01.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1.2 (Sitz) und 3. (Stammkapital) und mit ihr die Erhöung des Stammkapitals um EUR 25.850,00 auf EUR 78.549,00 sowie die Sitzverlegung von München (bisher München HRB 176852) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Wendenstr. 379, 20357 Hamburg. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich VoIP-Qualitätsanalyse in Netzwerken, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 78.549,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bastian, Jan, Berlin, *13.02.1968; Losse, Ralf, München, *08.05.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-09:
Wohnort berichtigt: Geschäftsführer: Losse, Ralf, Müssen, *08.05.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-11-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.535,00 EUR auf nunmehr 86.084,00 EUR beschlossen.

2009-11-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.535,00 EUR auf 93.619,00 EUR beschlossen.

2010-05-11:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Losse, Ralf, Müssen, *08.05.1961.

2010-08-30:
Bestellt und sodann wieder ausgeschieden: Geschäftsführer: Würtenberger, Klaus Karl, Öhningen OT Wangen, *23.12.1963.

2010-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in der jetzigen Ziffer 3.5 (Genehmigtes Kapital). Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 01. Januar 2015 gegen Bareinlagen mehrmals, insgesamt jedoch um maximal EUR 45.000,00 durch Ausgabe von bis zu 38.000 neuen Vorzugsgeschäftsanteilen der Serie D im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 und Ausgabe von bis zu 7.000 neuen Vorzugsgeschäftsanteilen der Serie E im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1/2010). Der Ausgabebetrag je Vorzugsgeschäftsanteil der Serie D und der Serie E mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 beträgt EUR 1,00 (in Worten: ein Euro). Das Genehmigte Kapital 1/2010 dient ausschließlich der Absicherung von Wandlungsrechten aus Wandeldarlehen. Das Bezugsrecht der Gesellschafter ist ausgeschlossen.

2010-11-01:
Geschäftsanschrift: Wendenstraße 4, 20097 Hamburg.

2010-12-07:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplanes bei dem Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften: VolPFuture Limited mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eine Private Limited Company nach englischem Recht, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 06097648, als übertragende Gesellschaft sowie die VolPFuture GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109896, als übernehmende Gesellschaft. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft (VolPFuture GmbH) ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach können die Gläubiger Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der VolPFuture GmbH unter deren Geschäftsanschrift Wendenstraße 4, 20097 Hamburg, geltend machen. Gemäß § 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht dieses Recht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie nicht Befriedigung verlangen können und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der deutschen VolPFuture GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche sind nicht von § 22 UmwG erfasst, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Die Forderung muss auf einen Vermögenswert gerichtet sein. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der zu sichernde Anspruch unmittelbar auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet ist. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. 22 Abs. 2 UmwG nicht zu. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Gesellschaft (VolPFuture Limited) ergeben sich aus Reg. 11 und 14 CCBMR. Danach kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen. Die Verschmelzung hängt in diesem Falle von der Zustimmung der Gläubigerversammlung ab. Wünscht ein Gläubiger die Einberufung einer Gläubigerversammlung, hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Entwurf des Verschmelzungsplans gemäß Reg. 14 CCBMR der Zustimmung einer Mehrzahl der Gläubiger, die mindestens 75 % der gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft repräsentieren. Gläubiger und Verbindlichkeiten finden jedoch nur insoweit Berücksichtigung, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung anwesend sind und selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber: VolPFuture GmbH, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegende Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung von den Gläubigern der übernehmenden VolPFuture GmbH spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen VolPFuture GmbH und der übertragenden englischen VolPFuture Limited können unter folgender Anschrift eingeholt werden: VolPFuture GmbH, Wendenstraße 4, 20097 Hamburg.

2011-04-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungplans vom 23.02.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2011 und der Verschmelzungsbescheinigung des High Court of Justice, Companies Court vom 11.02.2011 mit der VoIPFuture Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House for England and Wales, Cardiff, Company No. 06097648) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: VOIPFUTURE GmbH.

2013-08-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Stammkapital), und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.381,00 EUR auf 100.000,00 EUR. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2014-01-20:
Bestellt Geschäftsführer: Ullert, Eyal, / Israel, *24.03.1969, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2016-04-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Voipfuture GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen für Kommunikationsnetze und -technologien.

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