2015-07-01: Zur Eintragung lfd. Nr. 1 von Amts wegen ergänzt: Satzung vom 06.06.2015.
2015-07-01: Aktiengesellschaft. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Volke Entwicklungsring GmbH, Wolfsburg nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.06.2015. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 35, 38446 Wolfsburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Entwicklungsarbeiten im Bereich des allgemeinen Maschinenbaus, insbesondere der Luft- und Raumfahrttechnik, der Kraftfahrzeugtechnik und der Industrieplanung, sowie alle damit zusammenhängenden fertigungstechnischen Beratungen. Ferner ist die Herstellung von Fahrzeugen und Maschinen aller Art vom Unternehmensgegenstand umfasst, ebenso wie die Entwicklung und Verkauf von EDV-Anlagen, Soft- und Hardware. Grundkapital: 1.535.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Volke, Martin, Berlin, *19.01.1942, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Steinhorst, Frank, Braunschweig, *05.08.1967. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-07-28: Durch den Vorstand der Volke Entwicklungsring AG ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig am 24.07.2015 der Verschmelzungsplan vom 22.07.2015, UR.-Nr. Z 188/2015 der Notarin Dörte Zimmermann aus Berlin, eingereicht worden. Danach ist beabsichtigt, die Volke AG mit Sitz in Salzburg auf die Volke Entwicklungsring AG mit Sitz in Wolfsburg (Bundesrepublik Deutschland) nach den Vorschriften der SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 zu einer Societas Europaea (SE) zu verschmelzen. An der Gründung der SE durch Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: Volke AG (Aktiengesellschaft) mit Sitz in Salzburg , eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 433243y als übertragender Rechtsträger und Volke Entwicklungsring AG (Aktiengesellschaft) mit Sitz in Wolfsburg (Bundesrepublik Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 205352 als übernehmender Rechtsträger. Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten (Frist gemäß Artikel 24 Absatz 1 SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 in Verbindung mit § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Artikel 15 Absatz 2 SE-VO (EG) Nr. 2157/2001) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur in soweit zu, als dass sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Die Anmeldung der Forderung muss an folgende Adresse gerichtet sein: Volke Entwicklungsring AG, Daimlerstraße 35, 38446 Wolfsburg (Bundesrepublik Deutschland). Die in Artikel 3 Absatz 2 der RL 68/151/EWG (Publizitätsrichtlinie) genannten Urkunden sind für die genannten Gesellschaften wie folgt hinterlegt:für die Volke AG mit Sitz in Salzburg im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 433243y; für die Volke Entwicklungsring AG mit Sitz in Wolfsburg (Bundesrepublik Deutschland) im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 205352. Die Europäische Gesellschaft (Societas Eurpaea) wird unter der Firma Volke Entwicklungsring SE im Rechtsverkehr auftreten.
2015-10-23: Nunmehr Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 22.07.2015. Aufgrund des Verschmelzungsplans vom 22.07.2015 geänderte Rechtsform: Volke Entwicklungsring SE. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Im übrigen wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Direktoren oder durch einen geschäftsführenden Direktor gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführender Direktor: Volke, Martin, Berlin, *19.01.1942, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Verschmelzung der "Volke AG" mit Sitz in Salzburg, Republik Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg zur FN 433243y) als übertragende Rechtsträgerin mit der "Volke Entwicklungsring AG" mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 205352) als übernehmende Rechtsträgerin aufgrund des Verschmelzungsplans vom 22.07.2015 und den Zustimmungsbeschlüssen vom 14.08.2015 und 24.09.2015 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten (Frist gemäß Artikel 24 Absatz 1 SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 in Verbindung mit § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Artikel 15 Absatz 2 SE-VO (EG) Nr. 2157/2001) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur in soweit zu, als dass sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können.
2017-10-24: Bestellt als geschäftsführender Direktor: Siewert, Sven, Bad Salzdetfurth, *29.10.1966.
2018-07-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.07.2018 und der Gesellschafterversammlungen der jeweils übertragenden Rechtsträger vom 17.07.2018 mit der Volke Designmodellbau und Konzeptentwicklung GmbH mit Sitz in München und der Volke GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 203630) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-01-03: Ausgeschieden als Geschäftsführender Direktor: Volke, Martin, Berlin, *19.01.1942.