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Volksbank Kempen-Grefrath eG

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Burgstraße 8
47906 Kempen
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17 Ansprechpartner/Personen
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mind. 17 Mitarbeiter
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13x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-26:
Die Vertreterversammlung vom 15.03.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) (3 und 4), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens) (1, 2 und 3), § 9 (Ausschluss) (1 d und f), § 11 (Rechte der Mitglieder) (c, d, e, h, j), § 15 (Vertretung) (1 und 2), § 22 (Aufgaben und Pflichten) (1, 3, 8 und 9), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) (6 und 7), § 26 (Ausübung der Migliedsrechte) (d und e), § 28 (Einberufung und Tagesordnung) (2, 3, 4, 5), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung) (h, i, l, m und p), § 33 (Abstimmungen und Wahlen) (4) und § 46 (Bekanntmachungen) (1 und 3) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln. Die Erteilung von Prokura, Handlungsvollmacht und sonstigen Vollmachten zur rechtsgeschäftlichen Vertretung ist zulässig. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand.

2009-08-06:
Geschäftsanschrift: Burgstraße 8, 47906 Kempen. Nicht mehr Vorstand: Dollen, Ulrich, Bankdirektor, Grefrath, *26.04.1956; Vorstand: Thönes, Helmut, Grefrath, *27.04.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Phlipsen, Horst, Mönchengladbach, *23.03.1961. Prokura erloschen: Thoenes, Helmut, Grefrath, *27.04.1958.

2012-03-08:
Prokura erloschen: Dammer, Ernst.

2012-07-19:
Die Vertreterversammlung vom 15.03.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.

2017-06-29:
Die Vertreterversammlung vom 06.04.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und Immobilien; j) der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vermietung von Immobilien. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

2017-11-21:
Prokura erloschen: Neffe, Ulrich, Bankkaufmann, Kerken.

2018-07-26:
Die Vertreterversammlung vom 17.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in §§ 11 (Rechte der Mitglieder), 15 ( Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) 25 (Konstituierung, Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 26 (Wählbarkeit) (Aktives Wahlrecht) (Wahlverfahren) (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.

2019-02-05:
Bestellt als Vorstand: Knauf, Markus, Grefrath, *22.01.1973.

2019-03-29:
Prokura erloschen: Häusler, Rolf, Bankkaufmann, Mönchengladbach.

2020-02-04:
geändert, nunmehr Vorstand ( Vorsitzender): Thönes, Helmut, Grefrath, *27.04.1958. Nicht mehr Vorstand: Stieger, Josef, Tönisvorst.

2020-03-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dellen, Markus, Nettetal, *18.08.1977; Rathmackers, Michel, Grefrath, *10.12.1979.

2021-10-07:
Die Vertreterversammlung vom 17.06..2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2(Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), §23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung). § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), §§ 36,36 a, 36 b, 36 c (Teilnahme der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und Immobilien; i) der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vermietung von Immobilien. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht. Sind die Bekanntmachungen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.

2022-01-18:
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

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