2008-02-12: Die Satzung ist am 29.06.2007 geändert in §§ 2,(Gegenstand) 4, 6, 9, 10, 11, 15, 16, 18, 22, 23,24, 25, 26, 28, 30, 31, 33, 35, 42, 43 und 46..
2010-09-21: Prokura: 2. Lindemann, Christian, *22.08.1973, Rathenow; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen.
2012-01-24: Die Satzung ist am 01.06.2011 geändert in § 10 (Auseinandersetzung)..
2014-12-04: Nicht mehr Vorstandsmitglied: Mertin, Siegfried; Vorstand: Wiedenhöft, André, *05.05.1978, Hansestadt Stendal
2018-07-13: Gegenstand der Firma: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen,
b) die Annahme von sonstigen Einlagen,
c) die Gewährung von Krediten aller Art,
d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften,
e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs,
f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten,
g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung,
h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten,
i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen,
j) die Durchführung des Immobiliengeschäftes.
k) der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung sowie die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmne beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vertretungregelung: Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Die Satzung ist am 27.06.2018 geändert in 2 (Zweck und Gegenstand) 15 (Vertretung) 40 (Beschränkte Nachschusspflicht).
2018-07-17: Es besteht keine Naschusspflicht.
2018-08-02: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Durch die am 17.07.2018 bekanntgemachte Satzungsänderung in § 40 der Satzung wurde die bisher bestehende Nachschusspflicht der Mitglieder der Genossenschaft aufgehoben.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der
Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-08-17: Rechtsform: Die Eintragung betreffend der laufenden Nummer 6 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Satzung ist am 27.06.2018 geändert in den §§ 3 (Erwerb und Mitgliedschaft) 8 (Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft) 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) 19 (Willensbildung) 22 ( Aufgaben und Pflichten) 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte) 28 (Einberufung und Tagesordnung) 35 (Versammlungsniederschrift) 37 (Geschäftsanteil und Guthaben) 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) 46 (Bekanntmachungen).