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Volksbank Südkirchen - Capelle - Nordkirchen eG

Immobilien, Seitenfunktionen, Verbessert..., Ermöglicht, Legen, Raiffeisenbanken
Adresse / Anfahrt
Lüdinghauser Straße 3
59394 Nordkirchen
2x Adresse:

Kirchplatz 11
59394 Nordkirchen


Dorfstraße 30
59394 Nordkirchen


Kontakt
30 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-04:
Volksbank Südkirchen - Capelle - Nordkirchen eG, Nordkirchen (Lüdinghauser Straße 3, 59394 Nordkirchen,die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.) Die Vertreterversammlung vom 30.08.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.

2008-11-26:
die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Der Unternehmensgegenstand ist bezüglich § 2 Buchstabe i) ergänzt nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 24.08.1989.

2020-03-06:
Die Vertreterversammlung vom 10.10.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), §23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung),§ 26d (Aktives Wahlrecht), §26 e (Wahlverfahren), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2022-06-27:
Die Vertreterversammlung vom 09.12.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 e (Wahlverfahren), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. geändert, nun: keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Es besteht keine Nachschusspflicht mehr. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

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