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Volksbank Vorpommern eG

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18x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-21:
Die Vertreterversammlung vom 26.07.2007 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Gegenstand), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Ausscheiden durch Tod), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 14 (Leitung der Genossenschaft), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung des Vorstands und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung des Vorstands), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), 26b (Wählbarkeit der Vertreter), 26d (Aktives Wahlrecht der Mitglieder), 26e (Wahlverfahren der Vertreter), 26f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und Tagungsort der Vertreterversammlung), 28 (Einberufung und Tagesordnung der Vertreterversammlung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung der Vertreterversammlung), 31 (Mehrheitserfordernisse in der Vertreterversammlung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38 (Gesetzliche Rücklage), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), 45 (Liquidation der Genossenschaft) und 47 (Bekanntmachungen der Genossenschaft) und Löschung des § 22a beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere: -die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen, -die Annahme von sonstigen Einlagen, -die Gewährung von Krediten aller Art, -die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, -die Durchführung des Zahlungsverkehrs, -die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten, -die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, -der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, -die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien.

2008-04-25:
Nicht mehr Vorstand: Heinze, Thomas, Torgelow, *13.10.1958. Bestellt als Vorstand: Haase, Henry, Ueckermünde, *20.01.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Brackrogge, Henry, Greifswald, *27.10.1964; Thom, Henry, Wackerow, *29.10.1965.

2008-08-15:
Nicht mehr Vorstand: Haase, Henry, Ueckermünde, *20.01.1962. Bestellt als Vorstand: Jürgens, Kurt, Weitenhagen, *05.08.1942. Prokura erloschen: Reich, Michael, Greifswald, *03.09.1957.

2008-10-17:
Nicht mehr Vorstand: Jürgens, Kurt, Weitenhagen, *05.08.1942. Bestellt als Vorstand: Klingebiel, Jens, Greifswald, *23.05.1972.

2008-10-17:
Die Vertreterversammlung vom 11.06.2008 hat eine Berichtigung des Statuts in § 11 (Rechte der Mitglieder) sowie die Änderung des Statuts in § 22 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.

2010-03-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Frenkel, Marko, Greifswald, *07.07.1972.

2011-09-23:
Die Vertreterversammlung vom 29.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 22 (Vergütung und Auslagenerstattung des Aufsichtsrats), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung der Vertreterversammlung) und § 46 (Prüfungsverband) beschlossen.

2011-10-14:
Prokura erloschen: Brackrogge, Henry, Greifswald, *27.12.1964.

2013-07-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Sprung, Stefan, Anklam, *12.05.1975; Wenzel, Dirk, Neubrandenburg, *08.02.1972. Prokura erloschen: Fahrenkamp, Detlev, Greifswald, *27.07.1955.

2014-07-15:
Prokura erloschen: Winkler, Jutta, Eggesin, *15.04.1959.

2015-02-11:
Prokura erloschen: Frenkel, Marko, Dessau-Roßlau, *07.07.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Arnhold, Christine, Greifswald, *20.08.1969; Böttcher, Susanne, Greifswald, *12.07.1972.

2016-05-30:
Prokura erloschen: Fürstenberg, Marlies, Greifswald, *14.03.1955.

2017-06-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schnieber, Sven, Kemnitz, *29.07.1975. Prokura erloschen: Sprung, Stefan, Anklam, *12.05.1975.

2017-09-09:
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 22 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26c (Zahl der Vertreter) und § 26e (Wahlverfahren der Vertreter) beschlossen.

2018-12-13:
Prokura erloschen: Thom, Henry, Wackerow, *29.10.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Klingenberg, Ronny, Greifswald, *30.12.1977.

2019-11-04:
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung des Vorstands), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 36 (Teilnahme der Verbände an der Vertreterversammlung), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Name des Prüfungsverbandes) beschlossen. Insbesondere wurde die Änderung der Firma der Genossenschaft beschlossen. Neue Firma: Volksbank Vorpommern eG. Bestellt als Vorstand: Bauch, Ronny, Greifswald, *25.05.1976. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 26.06.2019 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2019 mit der Volksbank Wolgast eG mit Sitz in Wolgast (Amtsgericht Stralsund GnR 13) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-03-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Heine, Doreen, Heringsdorf, *22.04.1969.

2022-03-18:
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), §10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung des Vorstands), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 27 (Frist und Tagungsort der Vertreterversammlung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung der Vertreterversammlung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände an der Vertreterversammlung), § 40 (Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie die Einfügung der § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an einer Präsenzveranstaltung) und § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Insbesondere wurde der Unternehmensgegenstand und die Nachschusspflicht geändert. Gegenstand geändert, nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere: -die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen, -die Gewährung von Krediten aller Art, -die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, -die Durchführung des Zahlungsverkehrs, -die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten, -die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, -der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, -die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien. Nachschusspflicht aufgehoben, nun: Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

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