2020-12-04: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2020 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 17.06.2020 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 17.06.2020 mit dem Volkshochschule Holzkirchen/Otterfing e.V. mit dem Sitz in Holzkirchen (Amtsgericht München VR 60059) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.