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Vollack Gruppe GmbH & Co.KG

Architektur & Bauwesen, Dienstleister, Ausgewählten..., BIM, Accept, Basisfunktionen, LEAN, Statistikzwecken
Adresse / Anfahrt
Am Heegwald 26
76227 Karlsruhe
Kontakt
74 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 74 Mitarbeiter
Gründung 1988
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Meier, Markus, Rheinmünster, *20.10.1969.

2008-02-01:
Firma geändert; nun: Vollack Management + Beteiligungen GmbH & Co.KG.

2010-03-26:
Änderung der Geschäftsanschrift: Am Heegwald 26, 76227 Karlsruhe.

2010-09-03:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2010 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Vollack Zweite Immobilie Commerhof GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104953) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-09-03:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2010 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Vollack Management Verwaltungs-GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111242) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-02-10:
Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Vollack Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 104843), nun mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-07-27:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Bähr + Bretz Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 104591), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Vollack Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 104843).

2012-08-17:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2012 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bähr + Bretz GmbH u. Co. KG Management und Beteiligungen", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 103825) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-24:
Bisherige Firma "Bähr + Bretz Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung" geändert, personenbezogene Daten daher berichtigt bei Persönlich haftender Gesellschafter: Vollack Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 104591), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-13:
Firma geändert; nun: Vollack Gruppe GmbH & Co.KG.

2021-06-23:
Prokura erloschen: Meier, Markus, Rheinmünster, *20.10.1969.

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