Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Vollkasko-Massivhaus Chemnitz GmbH

Bauunternehmen, Hausbau-Förderungen, Hausbau-Schutzbrief..., HausAusstellung, Nachhaltiger Hausbau, EnergieSparhäuser, Stadthäuser, Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Letzte Blog-Beiträge, Hausbesichtigung
Adresse / Anfahrt
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2017. Geschäftsanschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern in Massivbauweise , Darlehens- und Grundstücksvermittlung, Bebauung von Grundstücken als Erschließungsträger. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolfram, Manuela, Chemnitz, *10.10.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Vollkasko-Massivhaus Manuela Wolfram e.K. mit Niederlassung in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 8483) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 14.12.2017 mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 19.12.2017.

2019-08-21:
Die Vollkasko Massivhaus GmbH mit Sitz in Chemnitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing