2012-08-21: (die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren und Nahrungsmitteln. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchzuführen, die dieser Zweckerreichung mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kapellener Straße 39, 41516 Grevenbroich. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Vollkornbrotbäckerei Wilhelm Loosen Verwaltungs GmbH, Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 15094), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, gegenüber der Kommanditgesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-09-05: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 24.08.2012 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Erschfeld, Katharina, Grevenbroich, *24.11.1936 unter der Firma Vollkornbäckerei Wilhelm Loosen Inh. Katharina Erschfeld geborene Loosen e.K. in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 4280) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.