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Vollmer Metalltechnik GmbH

Nesselried, Drehbearbeitung, Schleifbearbeitung..., Fräs, CNC-Drehens, Koordinatenschleife, Platzhalterinhalt, Schleifens, Teilelänge
Adresse / Anfahrt
Nußbacher Straße 8a
77767 Appenweier
1x Adresse:

Nußbacher Straße 10
77767 Appenweier


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HR-Bekanntmachungen:

2021-09-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2021. Geschäftsanschrift: Nußbacher Straße 10 B, 77767 Appenweier. Gegenstand: Die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Metallteilen und Automatisierungslösungen jeder Art im Bereich der Metallbearbeitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Vollmer, Klaus-Stefan, Appenweier, *10.05.1968; Vollmer, Stefan, Appenweier, *31.08.1996, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Vollmer, Klaus-Stefan, Appenweier, *10.05.1968 als Inhaber der Firma "Klaus-Stefan Vollmer Metalltechnik e.K.", Appenweier (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707145) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 09.09.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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