Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Vorspohl Automation GmbH

Automatisierungstechnik, Programmierung
Adresse / Anfahrt
Daimlerstraße 15
48308 Senden
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2005. Gegenstand: Die Entwicklung, der Handel und der Vertrieb von Industriesteuerungen und Automatisierungslösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vorspohl, Franz-Josef, Senden, *05.08.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Vorspohl Computersysteme GmbH Steuerungstechnik beschlossen. 50.000,00 EUR.

2015-12-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Vorspohl Automation GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, der Handel und der Vertrieb von Industriesteuerungen und Automatisierungslösungen und der Betrieb eines EDV-Systemhauses. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2014 mit der Vorspohl Computersysteme GmbH Steuerungstechnik mit Sitz in Senden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.