2009-04-01: Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2009 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei auch eine redaktionelle Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Vorrichtungen, Werkzeugen und Maschinen.
2014-01-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Albetz, Ewald, Werkzeugmachermeister, Bexbach, *24.08.1953.
2015-03-05: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Jürgen, Neunkirchen, *11.08.1972. Prokura erloschen: Lothschütz, Bruno, Sulzbach, *04.02.1961.
2017-11-24: Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Jürgen, Neunkirchen, *11.08.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, nun: Geschäftsführer: Schonard, Uwe Horst, Neunkirchen, *20.07.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Düppre, Bernhard jun., Neunkirchen, *30.01.1954. Prokura erloschen: Müller, Jürgen, Neunkirchen, *11.08.1972.
2018-07-16: Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Vorrichtungen, Werkzeugen, Maschinen und Sondermaschinen, von Ersatz- und Verschleißteilen sowie die Durchführung von Lohnfertigung.
2020-05-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2020 mit der DREHMA Dreherei und Maschinenbau GmbH mit Sitz in Neunkirchen als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.