2008-08-22: W+ST Wirtschaftprüfung AG & Co. KG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Dillingen (Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar, Die für Wirtschaftprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Untersuchungen, die Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen einschließlich zu erteilender Bestätigungsvermerke, die Erstellung von Gutachten, die Mitwirkung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen einschließlich der Vertetung vor den entsprechenden Behörden sowie die Übernahme von Treuhandtätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: W+ST Wirtschaftsprüfung Geschäftsführungs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dillingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17011), mit der Befugnis für sich und ihre Vorstandsmitglieder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RUL Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 8671) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-08-27: W+ST Wirtschaftprüfung AG & Co. KG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Dillingen (Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar). Berichtigung zur Eintragung laufende Nr. 1 vom 22. August 2008: Die Firma lautet: W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
2008-10-22: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 Teile des Vermögens der W+ST Wirtschafts- und Steuerberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 23607) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-10-22: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.10.2008 wirksam geworden.
2011-11-14: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Offenburg, 77656 Offenburg, Geschäftsanschrift: In der Spöck 4, 77656 Offenburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung Offenburg: Glutsch, Reinmar, Kehl, *22.05.1949; Schneider, Alexander, Achern, *02.06.1962.
2013-12-19: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Köln, 50672 Köln, Geschäftsanschrift: Ehrenstraße 45-47, 50672 Köln; Niederlassung Saarbrücken, 66113 Saarbrücken, Geschäftsanschrift: Europaallee 13, 66113 Saarbrücken. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung Köln: Eimermacher, Dieter, Köln, *10.04.1957; Kuhn, Ursula, Köln, *29.03.1959.
2013-12-19: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Köln, 50672 Köln, Geschäftsanschrift: Ehrenstraße 45-47, 50672 Köln; Niederlassung Saarbrücken, 66113 Saarbrücken, Geschäftsanschrift: Europaallee 13, 66113 Saarbrücken. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung Köln: Eimermacher, Dieter, Köln, *10.04.1957; Kuhn, Ursula, Köln, *29.03.1959.
2014-07-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2014 mit der ATC Audit Tax Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen/Saar (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 19784) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.