2009-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 24.435,41 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 Abs. 4 (Gegenstand des Unternehmens), 2 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Prof.-Virchow-Straße 5, 08280 Aue. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 08371 Glauchau, Geschäftsanschrift: Meeraner Str. 102, 08371 Glauchau. Neuer Gegenstand: Betrieb eines Unternehmens für innovative Energie- und Haustechnik; Handel mit, Service für und Verleih von Geräten und Zubehör der Medizin-, Gesundheits- und Rehabilitationstechnik und Sanitätshausartikeln. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Sonntag, Evelyn, Glauchau, *10.02.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-04: Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 hat die Änderung des § 1 Abs. 3 , Abs. 4 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Meerane. Änderung der Geschäftsanschrift: Seiferitzer Allee 13, 08393 Meerane. Neuer Gegenstand: Betrieb eines Unternehmens für innovative Energie- und Haustechnik; Planung und Errichtung von Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen, Erbringung von Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich und Handel mit Waren der Schwimmbad- und Wellnesstechnik und entsprechendem Zubehör. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit (Geschäftszweig Handel mit, Service für und Verleih von Geräten und Zubehör der Medizin-, Gesundheits- und Rehabilitationstechnik und von Sanitätshausartikeln) gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag auf die Gesundheitstechnik Sonntag GmbH mit dem Sitz in Meerane (Amtsgericht Chemnitz HRB 33725) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.