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Wäscherei Grete Rommel GmbH

Gastronomie, Mietwaesche, Bestellportal..., Nachhaltigkeitsansatz, Versorgungsgebiete, Pflegeheime, Reha-Kliniken, SERVITEX, Einwebung, Konfektion Wäschesäcke, STEENWERCK
Adresse / Anfahrt
Grete-Rommel-Straße 2
96231 Bad Staffelstein
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-14:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rommel, Rüdiger, Bad Staffelstein, *26.05.1943. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Rommel, Rüdiger, Bad Staffelstein-Nedensdorf, *26.05.1943.

2016-01-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesonders § 2 geändert. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Führung eines Textilreinigungsbetriebs mit allen Wäsche- und Servicedienstleistungen einschließlich Miettextilien, textiler Vollversorgungssysteme und der Herstellung, Aufbereitung und Inverkehrbringung von Medizinprodukten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt zum Handel mit Strom (Nebenerzeugnis), zum Betrieb eines Reinigungsunternehmens, zum Betrieb eines Entsorgungsunternehmens und zur Erbringung von Logistikdienstleistungen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu übernehmen oder neu zu errichten sowie bestehende Unternehmen zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu begründen. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Grete Rommel GmbH & Co KG, deren Gegenstand die Verwaltung und Verwertung von eigenen Immobilien und beweglichem Vermögen ist.

2019-05-29:
Die Holinski & Rommel GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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