2007-12-17: Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Würth Beteiligungs-GmbH & Co. KG", Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRA 590327) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.12.2007 ihre Geschäftsanteile an der FEGA Elketro-Großhandels GmbH, Anbach (Amtsgericht Ansbach HRB 464) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-01-02: Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Würth Beteiligungs-GmbH & Co. KG", Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRA 590327) am 17.12.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.