2011-08-05: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung sowie die Änderung der §§ 3 (Stammkapital - Stammeinlagen) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR. Die Würzburger Dolmetscherschule Fachakademie für Fremdsprachenberufe gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 4338) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma - Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Würzburger Dolmetscherschule Berufsfachschulen und Fachakademie für Fremdsprachenberufe gemeinnnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.