2008-09-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2008 mit Nachtrag vom 12.06.2008 und vom 20.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung und Betrieb sozialer Einrichtungen, insbesondere der Alten-, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe, Beteiligung an Gesellschaften mit einem ähnliche Unternehmensgegenstand, Übernahme der persönlichen Haftung von Gesellschaften, Halten von Gesellschaftsanteilen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand, Besitz von Immobilien und Vermietung bzw. Verpachtung dieser Immoblien an Dritte zum Zwecke des Betriebs sozialer Einrichtungen. Stammkapital: 51.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Koppeel, Jens, Teutschenthal, *02.03.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wörz + Helbig Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH & Co. KG mit dem Sitz in Gerbstedt (Amtsgericht Stendal HRA 33190).Nicht eingetragen:Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2009-09-21: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 800,00 EUR auf 52.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Wörz + Helbig Verwaltungsgesellschaft für Soziale Einrichtungen mbH mit dem Sitz in Gerbstedt und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 52.000,00 EUR. Die Wörz + Helbig Verwaltungsgesellschaft für Soziale Einrichtungen mbH mit dem Sitz in Gerbstedt (Amtsgericht Stendal HRB 213740) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.