2018-02-23: Der Verein hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 16.10.2017 und Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.11.2017 Teile des Vermögens auf den neu gegründeten Oratorienchor Würzburg e.V. mit Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 201117) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.