2017-01-13: Es beabsichtigt, das Erlöschen des vorgenannten rechtsfähigen Vereins gemäß § 395 FamFG von Amts wegen in das Vereinsregister einzutragen, weil die Eintragung des Vereins am 20.09.1990 mangels Vorlage wesentlicher Voraussetzungen unzulässig war. Die Widerspruchsfrist ist auf einen Monat festgesetzt.
2017-02-27: Der Verein ist von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht.