2013-05-28: Änderung der Geschäftsanschrift: Moselstraße 9, 66955 Pirmasens.
2015-07-23: Nicht mehr Geschäftsführer: Leßmeister, Rolf, Vinningen, *14.03.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Andreas, Rodalben, *11.02.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Andreas Wagner GmbH.
2015-10-21: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: WAFO-Klaus Wagner GmbH.
2015-10-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der WAFO-Klaus Wagner GmbH mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 21398) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der WKS-Gastro GmbH mit Sitz in Rodalben (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 23573) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.