2020-08-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2019 mit Änderung vom 26.08.2020. Geschäftsanschrift: Zur Weinhalde 8, 88662 Überlingen. Gegenstand: Die Ausführung von Elektroinstallationen, Holzbauarbeiten und Heizungsbauarbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen eines IT-TK Systemhauses in den Bereichen Telekommunikation und Computertechnik sowie der Handel von Waren aus den Bereichen Elektrotechnik, Computertechnik, Telekommunikation, Heizungstechnik, Holz und Zubehör. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Waibel, Thomas, Überlingen, *13.11.1973, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-27: Die Gesellschaft hat am 25.01.2021 den Verschmelzungsplan vom 11.11.2020 zum Handelsregister eingereicht. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): a) Die WAIBEL LIMITED, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Birmingham B18 6EW/England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05324087, als übertragende Gesellschaft sowie b) die twaibel UG , eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Überlingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 722478, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (twaibel UG können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der twaibel UG unter deren Geschäftsanschrift Zur Weinhalde 8, 88662 Überlingen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Betriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden twaibel UG kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (WAIBEL LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Weder bei der WAIBEL LIMITED noch bei der twaibel UG existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der twaibel UG , Herrn Thomas Waibel, unter der Geschäftsadresse Zur Weinhalde 8, 88662 Uberlingen, kostenlos angefordert werden.
2021-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "WAIBEL LIMITED", Birmingham / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff Nr. 05324087) um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR.
2021-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 beschlossen. Firma geändert; nun: WAIBEL GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 11.11.2020, der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2020 und 03.05.2021 und der Verschmelzungsbescheinigung des Obersten Gerichtshofs von England und Wales vom 29.12.2020 die "WAIBEL LIMITED", Birmingham / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 05324087) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.