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WALLACH Bauelemente GmbH

Rollladen und Fliegengitter, Wirus-Fenster und Haustüren, Zubehör wie Rollladen..., Ihr Fachpartner, Wirus-Fenster
Adresse / Anfahrt
Siemensstraße 15
33397 Rietberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2013. Geschäftsanschrift: Siemensstr. 15, 33397 Rietberg. Gegenstand: - Montage von fertigen Bauelementen, z.B. Fenster & Haustüren - Lieferung von Fenstern und Haustüren ohne Montage - Verkauf und Beratung von und über Bauelemente - Fertigung und Montage von Fliegengittern - Montage von Rollladen und anderen Beschattungsanlagen sowie Rolladenanschlussarbeiten (Elektrik u.a.) - Montage von Zimmertüren - Wartung von Fenstern und Haus- und Zimmertüren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wallach, Matthäus, Rietberg, *03.10.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Wallach, Matthäus, Rietberg, *03.10.1985 unter der Firma WALLACH Bauelemente e.K. in Rietberg (AG Gütersloh HRA 6842) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.03.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht

2013-07-25:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.07.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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