2005-05-03: Bestellt: Vorstand: Höret, Thomas, Augsburg, *02.10.1969; Dr. Walter, Roy, Augsburg, *12.08.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Höret, Thomas, Augsburg, *02.10.1969.
2005-06-21: Die Hauptversammlung vom 27.05.2005 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals mit Rückwirkung für das Geschäftsjahr 2004 um 35.054.264,00 EUR auf 45.597.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Neuer Gegenstand: Aufbau von Kapital-, Beteiligungs- und Immobilienvermögen; hierzu zählt die Beteiligung an gewerblich tätigen Gesellschaften - gleich welcher Rechtsform und unabhängig von deren Unternehmensgegenstand -, der Erwerb von Immobilien, die Beteiligung an Immobiliengesellschaften sowie die Entwicklung von Grundstücken und Gebäuden, deren Vermietung, Verwaltung und Veräußerung; hiervon sind ausgenommen Tätigkeiten im Sinn von § 34 c der Gewerbeordnung.
2005-11-02: Die Hauptversammlung vom 23.09.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 9.976.055,21 EUR auf 55.573.055,21 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Nicht eingetragen: die 689.277 neuen Stückaktien werden zum Ausgabebetrag von 17,41 EUR ausgegeben. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 3.839.717 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
2008-08-26: Die Projektgesellschaft Gersthofen Lechauen GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 9091) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.08.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.08.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-25: Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.