2010-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Organe) und § 13 (Aufgaben des Aufsichtsrates) beschlossen.
2010-11-15: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wilken, Wolfgang, Köln, *24.12.1944.
2011-01-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Karp, Prof. Dr. Markus, Wolfsburg, *13.03.1966.
2011-06-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Hasenpflug, Torsten, Wolfsburg, *26.02.1965.
2011-06-16: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kästner, Frank, Wolfsburg, *21.09.1962.
2011-11-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wilken, Wolfgang, Köln, *24.12.1944.
2013-10-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Grasleben Wolfsburg GmbH mit Sitz in Grasleben (HRB 202736) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-01-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2013 mit der Velpke-Wolfsburg GmbH mit Sitz in Velpke (Amtsgericht Braunschweig HRB 202043) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-01-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2013 mit der Lehre Wolfsburg GmbH mit Sitz in Lehre (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202465) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-10-30: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Augath, Marc-Frederik, Hannover, *06.08.1966.