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WEB Media Company GmbH

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Jägerstraße 24
89407 Dillingen a.d.Donau
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mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-23:
d.Donau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021. Gegenstand des Unternehmens: Webdesign, Online Marketing, Corporate Design sowie Beratungs- und Konzeptionsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bihler, Christoph, Dillingen a.d.Donau, *30.12.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-15:
d.Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2022 mit Nachtrag vom 09.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Christoph Bihler e.K. mit der Niederlassung in Dillingen a.d. Donau und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung wird erst wirksam mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.02.2022 mit Nachtrag vom 09.03.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers von denselben Tagen das unter der Firma Christoph Bihler e.K. mit Niederlassung in Dillingen a.d. Donau betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Bihler, Christoph, Dillingen a.d. Donau, *30.12.1983 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-15:
d.Donau. Die Ausgliederung wurde am 14.03.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .

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