2007-02-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2006. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Organisationsmitteln und Produkten zur visuellen Kommunikation, die von der WEIGANG AG hergestellt und von der WEIGANG-Vertriebs-GmbH angeboten werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böhm, Peter, Nittendorf, *03.09.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-07-03: Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Goethestr. 41, 93152 Nittendorf. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2019-01-03: Bestellt: Geschäftsführer: Jahn, Georg, Maroldsweisach-Pfaffendorf, *08.11.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-28: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der WEIGANG-Vertriebs-GmbH mit dem Sitz in Ebern verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-05: Die Verschmelzung wurde am 30.12.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .