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WEIGANG-Vertriebs-GmbH

Metallindustrie und -verarbeitung, Plantafeln, Arbeitsmittel..., Karteikarten, Patientenkarteikarten, Werkstattplaner, Datoclip, Aushangsysteme, WEIGANG-Südbayern-GmbH, WEIGANG-Südwest-GmbH
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 27
96106 Ebern
2x Adresse:

Wendenschloßstraße 360-366
12557 Berlin


Springender Hirsch 3
24598 Boostedt


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Gründung 1923
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2014-11-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Eibelstadt, Amtsgericht Würzburg HRB 6905) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 27, 96106 Ebern . Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Organisationsmitteln und Produkten zur visuellen Kommunikation, die von der Firma WEIGANG AG mit dem Sitz in Würzburg geliefert werden. Stammkapital: 175.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böhler, Peter, Eibelstadt, *09.02.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Merget, Elmar J., Ebern, *06.05.1960. Bestellt: Geschäftsführer: Jahn, Georg, Ebern, *08.11.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-11-18:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böhler, Peter, Eibelstadt, *09.02.1960.

2021-12-21:
Die WEIGANG-Kiel-GmbH mit dem Sitz in Boostedt ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-24:
Die WEIGANG-Südwest-GmbH mit dem Sitz in Ebern ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-31:
Die WEIGANG-Regensburg-GmbH mit dem Sitz in Nittendorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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