2010-09-03: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Waisenhausplatz 4, 75172 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Wenz, Jürgen, Neulingen, *28.09.1961.
2012-06-08: Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Wenz, Philipp, Bretten, *01.08.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wenz, Philipp, Bretten, *01.08.1987.
2013-10-11: Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Vermittlung von Versicherungen aller Art und die Durchführung der damit verbundenen Hilfsgeschäfte.Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO.
2017-10-04: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat beschlossen, das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Wenz Versicherungsmakler GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 708009) um 25.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) entsprechend zu ändern. Stammkapital nun: 51.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wenz Versicherungsmakler GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 708009) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-29: Änderung der Geschäftsanschrift: Theodor-Fahrner-Str. 12, 75177 Pforzheim.