2015-03-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2015. Geschäftsanschrift: Straße der Freundschaft 64 A, 09419 Thum. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Gebrauchsartikeln; Herstellung und Vertrieb von Werbetechnik; Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen und Verpackungen; Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungs-, Geschäfts- und Ausstellungsausstattungen, Gebrauchswerbung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bärthel, Udo, Thum, *20.01.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-31: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens des Werbär Werbewerkstatt e.K mit Niederlassung in Thum als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
2016-04-06: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 28.12.2015 mit Nachtrag vom 24.03.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Werbär Werbewerkstatt e.K. mit Niederlassung in Thum als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 06.04.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.