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WERNER Brandschutzingenieure GmbH

Bauingenieure, Tragwerksplanung LPH, Projektgröße..., Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis, Fachbauleitung, Brandschutzplanung
Adresse / Anfahrt
Herrngasse 5
97440 Werneck
2x Adresse:

Ganghoferstraße 68
80339 München


Isaac-Newton-Straße 1
59423 Unna


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1 Ansprechpartner/Personen
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3x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2020. Geschäftsanschrift: Isaac-Newton-Straße 1, 59423 Unna. Gegenstand: brandschutztechnische Betreuung von Bauvorhaben aller Art in der Planungsphase, hier insbesondere die Erstellung von Brandschutzkonzepten, die Prüfung des baulichen Brandschutzes sowie die Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen und in der Ausführungsphase, hier insbesondere die Beratung zur baulichen Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen sowie die Durchführung der Fachbauleitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Werner, Günter, Münster, *09.01.1954; Werner, Matthias Julian, Münster, *13.05.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-05-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.04.2021 einen Teil des Vermögens, den Teilbetrieb "Brandschutz" der WERNER Bauingenieure GmbH mit Sitz in Unna als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-06-02:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.05.2021 wirksam geworden.

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