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WEW Display Design GmbH

Dienstleistungen, Bodendisplays, Fullsize Produktionsagentur..., Verkaufslösungen, VR Factoring, Gegenansprüche, Geschäftsverbindung, Debitoren, Weiterverkauf, Ersatzlieferung, Leistungsangaben
Adresse / Anfahrt
Mühlenstraße 12
25462 Rellingen
1x Adresse:

Hauptstraße 131-137
65760 Eschborn


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-12:
Kapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 ist das Stammkapital auf 25.000 EUR umgestellt und der Gesellschaftsvertrag unter Neufassung geändert in § 3

2016-05-12:
Kapital: Die Eintragung betreffend das Kapital ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 50.000,00 DM; Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 und 22.02.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2016-06-14:
Sitz der Firma jetzt: Mühlenstraße 12, 25462 Rellingen; Kapital: 25.600,00 EUR; Geschäftsführer: Seyfarth, Mario, *18.04.1967, Kaltenkirchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2016 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann auf 25.600.- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Geschäftsjahr, Sitz) und 3 (Stammkapital) neu gefasst worden.

2020-02-26:
Gegenstand: Entwicklung, Projektierung und die damit verbundene Herstellung von Verkaufsdisplays, Shop in Shop- und Ladeneinrichtung. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Dabei wurden geändert: Gegenstand, allgemeine Vertretungsregelung.

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