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WF Gebäudetechnik GmbH

Heizungsbau, Badsanierung, Anlagenmechaniker SHK..., Heizungswartung, Lüftungsanlagen, Badrenovierung
Adresse / Anfahrt
Felix-Wankel-Straße 32
21614 Buxtehude
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2021. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 32, 21614 Buxtehude. Gegenstand: Die Lieferung und Montage von Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Elektro-, Solar-, Sanitär- und Klärtechnikanlagen sowie der Bau von Schornsteinen; ferner die Wartung und Reparatur dieser Anlagen sowie der Handel mit den dazugehörigen Materialien. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Faust, Henning, Hamburg, *02.09.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Witthorn u. Faust GmbH mit Sitz in Buxtehude (Amtsgericht Tostedt HRB 100099) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.12.2021 mit Ergänzung vom 27.01.2022 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 23.12.2021. Die Abspaltung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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