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WF World Fund Management GmbH

SFDR, Pitch, Co-investors..., Segment, IQM, Oppertunity, Ecosia, Anaphite, FALU, Desirable
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c/o Ecosia
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13347 Berlin
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50825 Köln


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2021-02-08:
Firma: aptus 1738. GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin; Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Wendt, Cornelia, *23.11.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.02.2021

2021-02-26:
Firma: WF World Fund Management GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Ecosia GmbH, Gerichtstraße 23 , 13347 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnis- oder registrierungspflichtigen Geschäfte, insbesondere nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wendt, Cornelia; Geschäftsführer: 2. Visevic, Danijel, *20.06.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2021-04-19:
Gegenstand: Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z. B. Übernahme der Stellung eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist, und die Übernahme von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie die Erbringung von Organisationsleistungen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Hilfsgeschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht. Die Gesellschaft betreibt nur registrierungspflichtige, nicht aber erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG und/oder nach der GewO. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

2021-04-29:
Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Visevic, Danijel, *20.07.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-05-17:
Geschäftsführer: 3. Saharova, Daria, *21.07.1983, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Schumacher, Tim, *02.11.1976, Köln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-05-18:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z. B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist, und die Übernahme von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie die Erbringung von Organisationsleistungen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Hilfsgeschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht. Die Gesellschaft betreibt nur registrierungspflichtige, nicht aber erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG und/oder nach der GewO.

2021-07-08:
Gegenstand: Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z. B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf sich außerdem an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Nebendiensteleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres Vermögens betreiben. Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2021-07-12:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z. B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf sich außerdem an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Nebendiensteleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben. Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.

2021-12-01:
Gegenstand: Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB sowie als registrierte Verwalterin von qualifizierten Risikokapitalfonds im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF ("Spezial-AIF" beinhaltet hier und im Folgenden qualifizierte Risikokapitalfonds im Sinne der EuVECA-VO). Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf sich außerdem an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben. Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

2021-12-27:
Gegenstand: Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB sowie als registrierte Verwalterin von qualifizierten Risikokapitalfonds im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF ("Spezial-AIF" beinhaltet hier und im Folgenden qualifizierte Risikokapitalfonds im Sinne der EuVECA-VO). Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf sich außerdem an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.