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WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Kontrast Schriftgröße, Gewerbeflächendatenbank, Landkreis Nordsachsen..., Landkreises Nordsachsen
Adresse / Anfahrt
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2009 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Firma und Sitz, bzl. Firma) sowie 2 (Gegenstand). Neue Firma: WFG- Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 7 a, 04509 Delitzsch. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen fördern, die der Entwicklung und Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur im Landkreis Nordsachsen dienen und soweit sie langfristig ökologisch vertretbar sind, insbesondere Unterstützung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten der Städte und Gemeinden im Landkreis Nordsachsen. Schaffung zusätzlicher und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze durch die Entwicklung und Förderung der im Landkreis ansässigen Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen. Beratung und Unterstützung der im Kreis ansässigen Betriebe und Motivation zur Expansion. Vermittlung, Beratung und Unterstützung bei der Gründung oder Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben im Landkreis Nordsachsen. Unterstützung bei der Übernahme von vorhandenen Unternehmen durch Mitarbeiter (z. B. Management by out) oder Externe. Beratung und Hilfestellung bei der betrieblichen Umsetzung von Innovationen bei der Einführung von neuen bzw. der Verbesserung vorhandener Technologien. Unterstützung bei laufenden bzw. anstehenden Genehmigungs- und Förderverfahren. Beobachtung der aktuellen Entwicklungen der Wirtschaftslage, insbesondere im Landkreis Nordsachsen. Beobachtungen der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes im Landkreis Nordsachsen. Kontaktpflege zu den gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Interessenvertretungen und Verbänden. Maßnahmen zur Verbesserung des Innen- und Außenmarketings des Wirtschaftsstandortes Landkreis Nordsachsen.

2017-05-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 , 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Einberufung d.Gesell.versammlung), 10 (Geschäftsführung, Vertretung) sowie 16 (Jahresabschluss). Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen fördern, die der Entwicklung und Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur im Landkreis Nordsachsen dienen und soweit sie langfristig ökologisch vertretbar sind, insbesondere - Unterstützung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten der Städte und Gemeinden im Landkreis Nordsachsen. - Schaffung zusätzlicher und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze durch die Entwicklung und Förderung der im Landkreis ansässigen Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen. - Beratung und Unterstützung der im Kreis ansässigen Betriebe und Motivation zur Expansion. - Vermittlung, Beratung und Unterstützung bei der Gründung oder Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben im Landkreis Nordsachsen. - Unterstützung bei der Übernahme von vorhandenen Unternehmen durch Mitarbeiter (z. B. Management by out) oder Externe. - Beratung und Hilfestellung bei der betrieblichen Umsetzung von Innovationen bei der Einführung von neuen bzw. der Verbesserung vorhandener Technologien. - Unterstützung bei laufenden bzw. anstehenden Genehmigungs- und Förderverfahren. - Beobachtung der aktuellen Entwicklungen der Wirtschaftslage, insbesondere im Landkreis Nordsachsen. - Beobachtung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes im Landkreis Nordsachsen. - Kontaktpflege zu den gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Interessenvertretungen und Verbänden. - Maßnahmen zur Verbesserung des Innen- und Außenmarketings des Wirtschaftsstandortes Landkreis Nordsachsen. Die Gesellschaft darf ein Unternehmen i.S.v. § 96a Absatz 1 Halbsatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung nur unterhalten, übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn den in § 96a Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie 4 bis 13 der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag dieses Unternhehmens enthalten sind. Die Errichtung, Übernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen bedürfen der Zustimmung des Landkreises Nordsachsen.

2020-04-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2020 hat die Änderung des § 11 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-02-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen fördern, die der Entwicklung und Verbesserung der Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur im Landkreis Nordsachen dienen und soweit sie langfristig ökologisch vertretbar sind, insbesondere - Unterstützung des Wirtschaftsförderungsaktivitäten der Städte und Gemeinden im Landkreis Nordsachsen; - Schaffung zusätzlicher uns Sicherung vorhandener Arbeitsplätze durch die Entwicklung und Förderung der im Landkreis ansässigen Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen; - Beratung und Unterstützung der im Kreis ansässigen Betriebe und Motivation zur Expansion; - Akquise, Vermittlung, Beratung und Betreuung sowie Unterstützung von Unternehmen und potentiellen Investoren bei der Gründung oder Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben im Landkreis Nordsachsen; - Unterstützung bei der Übernahme von vorhandenen Unternehmen durch Mitarbeiter (z.B. Management by out) oder Externe; - Aufbau und Durchführung einer Energieberatung im Bereich der erneuerbaren Energien für Unternehmen, Kommunen und Bürger sowie Umsetzung von Projekten im engen Zusammenwirken mit den Energieversorgern des Landkreises Nordsachsen; - Beratung und Hilfestellung bei der betrieblichen Umsetzung von Innovationen bei der Einführung von neuen bzw. der Verbesserung vorhandener Technologien; - Entwicklung von Gewerbe- und Energieflächen einschließlich des An- und Verkaufs von bebauten und unbebauten Grundstücken; - Unterstützung bei laufenden bzw. anstehenden Genehmigungs- und Förderverfahren; - Beobachtung der aktuellen Entwicklungen der Wirtschaftslage, insbesondere im Landkreis Nordsachsen; - Beobachtung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes im Landkreis Nordsachsen; - Kontaktpflege zu den gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Interessenvertretungen und Verbänden; - Maßnahmen zur Verbesserung des Innen- und Außenmarketings des Wirtschaftsstandortes Landkreis Nordsachsen.

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