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WIK - ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service-GmbH & Co. KG

RepairCafé, Firmengarten, Pendeln..., Regelmäßig, Nachhaltigkeitsstrategie, Wildstauden, Kräuterbeet, Ansprechpartnerin, Effizienzmaßnahmen, Falthandtüchern
Adresse / Anfahrt
Schacht-Neu-Cöln 12
45355 Essen
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-28:
Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Schacht-Neu-Cöln 12, 45355 Essen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: WIK Elektro-Hausgeräte-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Amtsgericht Essen HRB 2606), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-10:
Die Firma ist geändert in: WIK - ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service-GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung : Persönlich haftender Gesellschafter: WIK-ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service Verwaltungs-GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 2606), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Heidbreder, Christian, Oberhausen, *19.01.1977; Steckhan, Markus, Mülheim an der Ruhr, *12.12.1964. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2016 mit der WIK - ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 6480) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.