2013-10-24: Kommanditgesellschaft. Beginn: 01.01.1940. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Str. 5, 40721 Hilden. Persönlich haftender Gesellschafter: "WILBÄR" -Werkzeugfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRB 11053). Der Sitz ist von Remscheid (bisher Amtsgericht Wuppertal, HRA 17814) nach Hilden verlegt.
2014-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 mit der WILBÄR-Werkzeugfabrik G.m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hilden (AG Düsseldorf, HRA 22715) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.