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WILD BEAUTY AG

Cuticula, JPMSTM, KeraTriplex® Wirkstoffkomplex..., Überzeugung gegen Tierversuche, Testmethoden, Cortex, Origami
Adresse / Anfahrt
Breslauer Straße 20
64342 Seeheim-Jugenheim
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-03:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2010-08-03:
Die Hauptversammlung vom 03.05.2010 hat eine Änderung der Satzung in § I. Ziffer 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Vertrieb haar- und hautkosmetischer Produkte sowie von dazugehörigen Arbeitsgeräten und Zubehörartikeln.

2012-10-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wild, Mira, Seeheim-Jugenheim, *22.05.1989.

2014-01-14:
Prokura geändert: Einzelprokura: Wild, Mira, Seeheim-Jugenheim, *22.05.1989.

2014-01-16:
Prokura geändert: Einzelprokura: Wild, Mira, Seeheim-Jugenheim, *22.05.1989.

2014-10-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Abouti, Tarek, Seeheim-Jugenheim, *18.03.1981.

2015-03-02:
Bestellt als Vorstand: Wild, Mira, Seeheim-Jugenheim, *22.05.1989.

2015-11-13:
Geändert, nun: Vorstand: Wild, Reinhold, Seeheim-Jugenheim, *11.07.1943, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Wild, Noah, Seeheim-Jugenheim, *10.04.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Vorstand: Wild, Mira, Seeheim-Jugenheim, *22.05.1989, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Wild, Mira, Seeheim-Jugenheim, *22.05.1989.

2016-11-28:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.11.2016 im Wege des Formwechsels in die WILD BEAUTY GmbH mit Sitz in Seeheim-Jugenheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 96049) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.