2016-11-11: Partnerschaft. Gegenstand: Gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Gehrlein, Christoph, Rechtsanwalt, Insheim, *04.05.1984; Dr. Heintz, Michael, Rechtsanwalt, Landau, *01.12.1983; Dr. Wissing, Volker, Rechtsanwalt, Barbelroth, *22.04.1970.