2007-06-08: Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 312.750,00 EUR beschlossen. 466.180,00 EUR. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf die neue Stammeinlage ist in Höhe von EUR 212.750,00 eine Sacheinlage zu leisten; bezüglich der einzelnen Festsetzungen wird auf die beim Handelsregister eingereichten Unterlagen verwiesen.
2014-01-09: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Blank, Wolfgang, Greifswald, *20.12.1959. Nicht mehr Geschäftsführer: Kokowsky, Mario, Stralsund, *18.02.1968.
2014-08-26: Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff.1 (Stammkapital, Gesellschafter) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage eines in Greifswald belegenen Grundstückes nach Maßgabe des Beschlusses v. 26.06.2013 um 82.515,00 EUR beschlossen. 548.695,00 EUR.
2016-01-06: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Blank, Wolfgang, Greifswald, *20.12.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 1 , § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen sowie mit einer Änderung des § 3 (Stammkapital) die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.740,- zur Durchführung der Verschmelzung nach § 55 Umwandlungsgesetz. Neue Firma: WITENO GmbH. Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Str. 49 a, 17489 Greifswald. Neuer Unternehmensgegenstand: die Förderung der Wirtschaft durch den Betrieb von Gründer- und Technologiezentren im Raum Greifswald mit dem Ziel der Förderung von innovativen Unternehmensgründungen, von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, des Technologie- und Wissenstransfers zwischen den einzelnen Unternehmungen sowie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere auf den Gebieten der Technologie, der Biologie, der Biomedizin, der Bioökonomie und Biotechnologie und der Plasmatechnologie. Der Zusammenarbeit mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität kommt dabei besondere Bedeutung zu. Zu ihren Aufgaben gehört im Sinne der Unternehmensstrategie insbesondere a) die Bereitstellung geeigneter Labor- und Büroräume und deren infrastrukturelle Erschließung einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen, b) die Ansiedlung innovativer Unternehmen in den Gründer- und Technologiezentren und im Technologiepark Greifswald, c) die Beratung, Unterstützung und Betreuung von Gründungsinteressierten, Gründern sowie der angesiedelten Unternehmen (bspw. bei der Unternehmensgründung, bei der Bedarfsanalyse und Vermarktung der entwickelten Verfahren und Produkte, über regionale, nationale und internationale Förderprogramme auf den Gebieten der Forschung, der Entwicklung und der Durchführung von Innovationen sowie deren Finanzierung oder während des lnnovationsprozesses bis zur Markteinführung), d) Herstellung von Kooperationen mit Einrichtungen der Wissenschaft, insbesondere der Ernst-Moritz-Arndt-Universität und ihren Forschungseinrichtungen, e) die Förderung überbetrieblicher Kooperationen, f) die Vermittlung von Kontakten zur Bereitstellung des notwendigen Fachwissens, bspw. zwischen Erfindern und interessierten Firmen, g) die Verwaltung der Schulungs- und Konferenzbereiche. 574.435,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2016 mit der Biotechnikum Greifswald GmbH mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 3910) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-03-06: Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 und 27.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine redaktionelle Änderung des § 4 Absatz 2 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Förderung der Wirtschaft durch den Betrieb von Gründer- und Technologiezentren im Raum Greifswald mit dem Ziel der Förderung von innovativen Unternehmensgründungen, von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, des Technologie- und Wissenstransfers zwischen den einzelnen Unternehmungen sowie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere auf den Gebieten der Technologie, der Biologie, der Biomedizin, der Bioökonomie und Biotechnologie und der Plasmatechnologie; insbesondere a) die Bereitstellung geeigneter Labor- und Büroräume und deren infrastrukturelle Erschließung einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen, b) die Ansiedlung innovativer Unternehmen in den Gründer- und Technologiezentren und im Technologiepark Greifswald, c) die Beratung, Unterstützung und Betreuung von Gründungsinteressierten, Gründern sowie der angesiedelten Unternehmen, d) Herstellung von Kooperationen mit Einrichtungen der Wissenschaft, insbesondere der Universität Greifswald und ihren Forschungseinrichtungen, e) die Förderung überbetrieblicher Kooperationen, f) die Vermittlung von Kontakten zur Bereitstellung des notwendigen Fachwissens, g) die Verwaltung der Schulungs- und Konferenzbereiche.