2007-05-25: Die Gesellschafterversammlung hat am 28.11.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 150.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 76.693,78 um EUR 3.306,22 auf EUR 80.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkpital) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.
2008-02-15: Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) beschlossen.
2010-04-19: Zweigniederlassung aufgehoben: WKK Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wehrmann Korp Kronenwerth, 06618 Naumburg, Geschäftsanschrift: Buchholzstr. 4, 06618 Naumburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.01.2010 mit Änderung vom 25.01.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2010 und 25.01.2010 einen Teil ihres Vermögens (Betriebsteil Zweigniederlassung Naumburg) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung auf die WKK Naumburg Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 16087) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.