2011-11-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2011. Geschäftsanschrift: Urlweg 2, 92272 Freudenberg. Gegenstand des Unternehmens: die Tätigkeit als Versicherungsmakler, die Erzeugung regenerativer Energien sowie der Einzelhandel, insbesondere mit technischen Teilen, Haushalts- und Geschenkartikeln sowie der Betrieb einer Imbissbude sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Wiederer, Michael, Freudenberg, *14.04.1968; Wiederer, Brigitte, Freudenberg, *17.02.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-11-29: Neue Firma: WMB GmbH Handel und Dienstleistungen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.10.2011 mit Zustimmung des alleinigen Inhabers vom 28.10.2011 die Michael Wiederer e.K.(Unternehmensgegenstand: Versicherungsmakler) mit dem Sitz in Freudenberg (Amtsgericht Amberg HRA 3123) und mit Zustimmung der alleinigen Inhaberin vom 28.10.2011 die Brigitte Wiederer e.K. (Unternehmensgegenstand: die Erzeugung regenerativer Energien sowie der Einzelhandel, insbesondere mit technischen Teilen, Haushalts- und Geschenkartikel sowie der Betrieb einer Imbissbude) mit dem Sitz in Freudenberg (Amtsgericht Amberg HRA 3122) übernommen. Dabei wurden mit Beschluss vom 28.10.2011 der § 1 Abs.1 (Firma) und § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) der Satzung geändert. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-18: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat die Änderung des § 7 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.