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WMP Architekten GmbH

D/I/L, Leiter Planungsabteilung, Baumanagement...
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Mohnweg 3
40670 Meerbusch
1x Adresse:

Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf


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HR-Bekanntmachungen:

2019-02-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11. Januar 2019. Geschäftsanschrift: Mohnweg 3, 40670 Meerbusch. Gegenstand: 1. Das Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen, die Planung von Bauvorhaben aller Art ohne regionale Beschränkung in gestaltender, technischer, wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht. 2. Beratung, Betreuung, Steuerung und Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in den mit der Planung, Ausführung und Überwachung von Vorhaben und allen damit im weitesten Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. 3. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, welche nach § 34 C GewO oder nach anderen Vorschriften Genehmigungspflichtig sind. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch ähnliche Geschäfte durchzuführen. Sie darf auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. 5. Gem. § 8 II Nr. 2 BauKaG NRW müssen Architekten mindestens die Hälfte des Stammkapitals und der Stimmanteile inne haben . Gem. § 8 Abs. II Nr. 3 BaukaG NRW müssen die zur Geschäftsführung befugten Personen mindestens zur Hälfte Architekten sein (§ 5). Gem. § 8 II Nr. 4 BauKaG NRW dürfen Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden. Gem. § 8 II Nr. 6 BauKaG NRW ist die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden. Gem. § 8 II Nr. 7 BauKaG NRW sind die Berufspflichten der Architekten von der Gesellschaft zu beachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Moritz, Waldemar, Meerbusch, *01.04.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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