2015-03-18: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, 2. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Müssig, Wolfram, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Kressbronn am Bodensee, *30.07.1964; Sauter, Markus, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Ravensburg, *19.06.1977. Die Partnerschaftsgesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WMS Müssig · Sauter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 727373) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.