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WMV Elektronik & Elektrotechnik GmbH

Eclipse, Aenean, Elektroinstallationsbetrieb..., Kommunikationstechnik, Themesetting, Handwerksrolle, Cookiebar, Cybersteel, USV, Brandmeldeanlagen
Adresse / Anfahrt
Wiesenstraße 4
78269 Volkertshausen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-02-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2019. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 4, 78269 Volkertshausen. Gegenstand: Die Konzeption, Planung und der Bau von elektrotechnischen Einrichtungen und Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Maier, Wolfgang Johann, Volkertshausen, *14.11.1959; Maier, Dominik, Volkertshausen, *14.07.1989, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Maier, Wolfgang Johann, Volkertshausen, *14.11.1959 als Inhaber der Firma "WMV Elektronik & Elektrotechnik e.K.", Volkertshausen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705870) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 15.02.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.