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WOBtalk GmbH

Einzelhandel, Business service, Ausbildungsjahr..., Berufserfahrungen, Sammle, Internettarif, Privatkundentarife, Telefonica Vodafone, Wobtalkwob, Stengt, Laster
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Poststraße 36
38440 Wolfsburg
7x Adresse:

Marktstraße 43
31303 Burgdorf


Porschestraße 45
38440 Wolfsburg


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38518 Gifhorn


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38100 Braunschweig


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38226 Salzgitter


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HR-Bekanntmachungen:

2021-01-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2020. Geschäftsanschrift: Poststraße 36, 38440 Wolfsburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Festnetzverträgen, Mobilfunkverträgen, Stromverträgen und Dienstleistungsverträgen, Handel mit Telekommunikationsartikeln, PC`s sowie Hard- und Software, IT-Produkten, EDV, digitale Fotografien und Multimedia, Unterhaltungselektronik, Elektronikgeräten und Navigation sowie der Groß- und Einzelhandel mit derartigen Produkten. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fürstenberg, Frank, Braunschweig, *09.02.1968; Hertzsch, Marcus, Wolfsburg, *14.12.1971; Kron, André, Braunschweig, *12.10.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WOBtalk GmbH & Co. KG, Wolfsburg nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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