2015-09-02: Firma: WOKOM Wohn- und Kommunalbauten GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Warmbrunner Straße 42, 14193 Berlin; Gegenstand: der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien aller Art;
die Entwicklung von Bauprojekten bis hin zur Baureife;
die Vergabe von Bauleistungen für die Errichtung von Wohn-, Gewerbe- und Kommunalbauten als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung;
die Übernahme wirtschaftlicher Baubetreuungen; Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Standke, Ekkehard, *23.02.1944, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.10.1993
zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.12.2009.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 ist der Sitz der Gesellschaft von Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 9729 CB) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2009 und der Zustimmungbeschlüsse vom selben Tage ist die WOKOM Wohn- und Kommunalbauten GmbH & Co. Bauträger KG durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 11.03.1994
2021-07-07: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend laufende Eintragungsnummer 2 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Consult Concept Wirtschaftsansiedlungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172653 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-07-07: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Consult Concept Wirtschaftsansiedlungs- und Vermittlungsgesellschaft mit dem Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.